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OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 9 U 85/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitgegenstand einer Klage auf Auskunft über den "Bestand der Erbschaft"
- erbrechtsiegen.de
Auskunftsanspruch der Nacherben gegen Vorerben
- Justiz Baden-Württemberg
§ 2111 BGB, § 2121 Abs 1 BGB, § 2127 BGB
Auskunftsanspruch des Nacherben gegen den Vorerben und inhaltliche Anforderungen an ein zu erstellendes Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2111 Abs. 1, 2127; BGB § 2121 Abs. 1, 2127
Streitgegenstand einer Klage auf Auskunft über den "Bestand der Erbschaft" - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auskunftspflicht des Vorerben über den (aktuellen) "Bestand der Erbschaft"
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 23.03.2015 - M 5 O 331/14
- OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 9 U 85/15
- OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 9 U 85/15 Amtlicher Leitsatz: BGB 2111
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 904
- FamRZ 2017, 1626
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.11.1994 - IV ZR 319/93
Rechtsstellung des Nacherben-Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 9 U 85/15
Die Formulierung des Gesetzes in § 2121 Abs. 1 Satz 1 BGB ist dahingehend zu verstehen, dass sich das vom Vorerben zu erstellende Verzeichnis generell auf den "Tag der Aufnahme" beziehen muss (vgl. RGZ 164, 208; BGH, Urteil vom 09.11.1994 - IV ZR 319/93 -, RdNr. 18, zitiert nach juris). - RG, 02.07.1940 - VII 266/39
Ist das nach § 2121 BGB. zu erteilende Nachlaßverzeichnis nach der Zeit des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 9 U 85/15
Die Formulierung des Gesetzes in § 2121 Abs. 1 Satz 1 BGB ist dahingehend zu verstehen, dass sich das vom Vorerben zu erstellende Verzeichnis generell auf den "Tag der Aufnahme" beziehen muss (vgl. RGZ 164, 208; BGH, Urteil vom 09.11.1994 - IV ZR 319/93 -, RdNr. 18, zitiert nach juris).