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   OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 9 U 85/15   

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https://dejure.org/2017,20174
OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 9 U 85/15 (https://dejure.org/2017,20174)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2017 - 9 U 85/15 (https://dejure.org/2017,20174)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 9 U 85/15 (https://dejure.org/2017,20174)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2111 BGB, § 2121 Abs 1 BGB, § 2127 BGB
    Auskunftsanspruch des Nacherben gegen den Vorerben und inhaltliche Anforderungen an ein zu erstellendes Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2111 Abs. 1, 2127; BGB § 2121 Abs. 1, 2127
    Streitgegenstand einer Klage auf Auskunft über den "Bestand der Erbschaft"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des Vorerben über den (aktuellen) "Bestand der Erbschaft"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 904
  • FamRZ 2017, 1626
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 319/93

    Rechtsstellung des Nacherben-Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 9 U 85/15
    Die Formulierung des Gesetzes in § 2121 Abs. 1 Satz 1 BGB ist dahingehend zu verstehen, dass sich das vom Vorerben zu erstellende Verzeichnis generell auf den "Tag der Aufnahme" beziehen muss (vgl. RGZ 164, 208; BGH, Urteil vom 09.11.1994 - IV ZR 319/93 -, RdNr. 18, zitiert nach juris).
  • RG, 02.07.1940 - VII 266/39

    Ist das nach § 2121 BGB. zu erteilende Nachlaßverzeichnis nach der Zeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 9 U 85/15
    Die Formulierung des Gesetzes in § 2121 Abs. 1 Satz 1 BGB ist dahingehend zu verstehen, dass sich das vom Vorerben zu erstellende Verzeichnis generell auf den "Tag der Aufnahme" beziehen muss (vgl. RGZ 164, 208; BGH, Urteil vom 09.11.1994 - IV ZR 319/93 -, RdNr. 18, zitiert nach juris).
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